Bei Zahnersatz leistet die GKV nur einen prozentualen
Zuschuss; seit 01.01.2005 wird dieser Zuschuss in Form von "befundbezogenen
Festzuschüssen" gezahlt.
Diese Festzuschüsse orientieren sich am konkreten Befund (z. B. 2 fehlende
Zähne im Oberkiefer) und werden aus einem diesem Befund zugeordneten
feststehenden Betrag (= Regelversorgungsleistung) errechnet. Die
Festzuschüsse betragen 50%, 60% oder 65% der Regelversorgungsleistungen –
je nachdem, über welchen Zeitraum der Versicherte zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen beansprucht hat.
Dies bedeutet: Bei allen Versicherten wird bei gleichem Befund der gleiche
Betrag für die Berechnung des Festzuschusses zu Grunde gelegt – unabhängig
von den tatsächlichen Aufwendungen.
Es spielt also grundsätzlich keine Rolle, welche Kosten der Zahnarzt
tatsächlich in Rechnung stellt.
Implantate sind "künstliche Zahnwurzeln", auf denen eine
prothetische Versorgung (Kronen, Brücken, Prothesen) verankert wird. Die
GKV beteiligt sich an den Kosten für die reine Implantatversorgung nicht;
sie zahlt lediglich den befundbezogenen Festzuschuss für den auf den
Implantaten befestigten Zahnersatz (= so genannte Suprakonstruktion).
Inlays sind Einlagefüllungen, die rundherum von
Zahnsubstanz umgeben sind und die außerhalb des Mundes angefertigt werden.
Aus einem Werkstoff (z. B. Keramik oder Gold) wird eine feste Form
gegossen oder gefräst, die haargenau in das für die Füllung vorbereitete
"Loch" passt. Inlays sind keine Leistungen der GKV; immerhin zahlen die
gesetzlichen Krankenkassen aber einen Zuschuss, dessen Höhe sich an den
Kosten für eine vergleichbare Amalgam-Füllung orientiert.