1. Weshalb benötige ich eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen ihre Leistungen. Zuletzt wurden 2005 gravierende Änderungen vorgenommen. Seitdem wird für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss übernommen – egal, für welche Art der Versorgung Sie sich zusammen mit dem Zahnarzt entscheiden. Diese Festzuschüsse decken im Allgemeinen nicht einmal die im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung tatsächlich anfallenden Kosten ab.
Schon bei der Regelversorgung kann also eine hohe Eigenbeteiligung entstehen.
Außerdem steht in vielen Fällen nicht nur die Regelversorgung zur Auswahl, sondern auch eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung oder eine von der Regelversorgung abweichende andersartige Versorgung.
2. Was versteht man unter "Regelversorgung der GKV"?
Die Regelversorgung der GKV stellt nur die absolute Grundversorgung sicher. So sind z.B. die Kauflächen bei Zahnkronen nicht mit einem zahnfarbenen Material überzogen. Die hinteren Zahnkronen sind komplett ohne Verblendungen, man sieht nur eine Goldkrone.
3. Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays?
Bei Zahnersatz leistet die GKV nur einen prozentualen
Zuschuss; seit 01.01.2005 wird dieser Zuschuss in Form von "befundbezogenen
Festzuschüssen" gezahlt.
Diese Festzuschüsse orientieren sich am konkreten Befund (z. B. 2 fehlende
Zähne im Oberkiefer) und werden aus einem diesem Befund zugeordneten
feststehenden Betrag (= Regelversorgungsleistung) errechnet. Die
Festzuschüsse betragen 50%, 60% oder 65% der Regelversorgungsleistungen –
je nachdem, über welchen Zeitraum der Versicherte zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen beansprucht hat.
Dies bedeutet: Bei allen Versicherten wird bei gleichem Befund der gleiche
Betrag für die Berechnung des Festzuschusses zu Grunde gelegt – unabhängig
von den tatsächlichen Aufwendungen.
Es spielt also grundsätzlich keine Rolle, welche Kosten der Zahnarzt
tatsächlich in Rechnung stellt.
Implantate sind "künstliche Zahnwurzeln", auf denen eine prothetische Versorgung (Kronen, Brücken, Prothesen) verankert wird. Die GKV beteiligt sich an den Kosten für die reine Implantatversorgung nicht; sie zahlt lediglich den befundbezogenen Festzuschuss für den auf den Implantaten befestigten Zahnersatz (= so genannte Suprakonstruktion).
Inlays sind Einlagefüllungen, die rundherum von Zahnsubstanz umgeben sind und die außerhalb des Mundes angefertigt werden. Aus einem Werkstoff (z. B. Keramik oder Gold) wird eine feste Form gegossen oder gefräst, die haargenau in das für die Füllung vorbereitete "Loch" passt. Inlays sind keine Leistungen der GKV; immerhin zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber einen Zuschuss, dessen Höhe sich an den Kosten für eine vergleichbare Amalgam-Füllung orientiert.
4. Wie rechnet die Krankenkasse ab und welche Kosten verbleiben dem GKV-Versicherten?
Im Zusammenhang mit der Zahnersatz-Neuregelung wurden in das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) zum 01.01.2005 drei Begriffe neu eingeführt:
Während die Regelversorgung nach den "Kassensätzen" abgerechnet wird, werden bei der gleichartigen Versorgung die Mehrleistungen zwingend nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Der andersartige Zahnersatz muss komplett nach der GOZ abgerechnet werden.
Für eine Implantatversorgung müssen – je nach Material, Umfang und System des chirurgischen Eingriffs sowie Lage (Front- oder Seitenzahngebiet) – je Implantat Mehrkosten von 800 € bis 1.500 € eingeplant werden (ohne die Kosten für die darauf aufbauende Zahnersatzversorgung!).
Bei einem Inlay muss man – je nach Material und Größe – gegenüber dem Zuschuss der GKV für die vergleichbare Amalgam-Füllung mit Mehrkosten zwischen 250 € bis 800 € rechnen; auch hier spielt die Lage des behandelten Zahnes bei der Kostenhöhe eine Rolle.
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