Beschreibung der Leistungen des Tarifs
DENT Premium von der AXA
Dieser Tarif erstattet Kosten
in den Bereichen
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Einschränkungen bestehen
in Form von
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Zahnprophylaxe
Erstattung der Aufwendungen jeweils inklusive der Vorleistung durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)/Heilfürsorge.
100% der Aufwendungen bei privatärztlicher Versorgung für professionelle Zahnreinigung und sonstige Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Prophylaxe), begrenzt auf max. 120 € pro Kalenderjahr.
Werden Leistungen von Ärzten und Zahnärzten ohne Kassenzulassung erbracht, so werden pauschal 40% des Rechnungsbetrages als fiktive Leistung der GKV angerechnet.
Die Reduzierung des Erstattungsbetrages entfällt, wenn eine Vorleistung der GKV/Heilfürsorge nachgewiesen wird.
Als Vorleistung der GKV gelten auch Selbstbehalte, die der Versicherte mit der GKV zur Beitragsreduzierung vereinbart hat.
Zahnbehandlung
Erstattung der Aufwendungen jeweils inklusive der Vorleistung durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)/Heilfürsorge.
100% der Aufwendungen bei privatärztlicher Versorgung für Zahnbehandlung. Diese umfasst die zahnärztlichen Leistungen zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Werden Leistungen von Ärzten und Zahnärzten ohne Kassenzulassung erbracht, so werden pauschal 40% des Rechnungsbetrages als fiktive Leistung der GKV angerechnet.
Die Reduzierung des Erstattungsbetrages entfällt, wenn eine Vorleistung der GKV/Heilfürsorge nachgewiesen wird.
Als Vorleistung der GKV gelten auch Selbstbehalte, die der Versicherte mit der GKV zur Beitragsreduzierung vereinbart hat.
Zahnersatz
Erstattung der Aufwendungen jeweils inklusive der Vorleistung durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)/Heilfürsorge.
85% der Aufwendungen bei privatärztlicher Versorgung für
- den Ersatz fehlender Zähne (z. B. Implantate, Brücken und Prothesen)
- Kronen, Suprakonstruktionen und Inlays
90% der Aufwendungen bei privatärztlicher Versorgung, wenn der Nachweis (z. B. durch ein Bonusheft) erbracht wird, dass in den vorangegangenen fünf Jahren jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erfolgte.
100% der Aufwendungen, wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthält (Regelversorgung).
Werden Leistungen von Ärzten und Zahnärzten ohne Kassenzulassung erbracht, so werden pauschal 40% des Rechnungsbetrages als fiktive Leistung der GKV angerechnet.
Die Reduzierung des Erstattungsbetrages entfällt, wenn eine Vorleistung der GKV/Heilfürsorge nachgewiesen wird.
Als Vorleistung der GKV gelten auch Selbstbehalte, die der Versicherte mit der GKV zur Beitragsreduzierung vereinbart hat.
Kieferorthopädie
Erstattung der Aufwendungen jeweils inklusive der Vorleistung durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV)/Heilfürsorge.
90% der Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung von versicherten Personen, die
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das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder),
- soweit die gesetzliche Krankenkasse (GKV) hierfür keine Leistungen vorsieht.
- soweit die GKV hierfür eine Leistung vorsieht, bis max. 1.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (Erwachsene), wenn die Indikation auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Werden Leistungen von Ärzten und Zahnärzten ohne Kassenzulassung erbracht, so werden pauschal 40% des Rechnungsbetrages als fiktive Leistung der GKV angerechnet.
Die Reduzierung des Erstattungsbetrages entfällt, wenn eine Vorleistung der GKV/Heilfürsorge nachgewiesen wird.
Als Vorleistung der GKV gelten auch
- Selbstbehalte, die der Versicherte mit der GKV zur Beitragsreduzierung vereinbart hat.
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die in der GKV geltenden Eigenanteile des Versicherten bei kieferorthopädischen Behandlungen, die dem Versicherten lediglich bei Abschluss der Behandlung erstattet werden.
Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen
Die Erstattung ist in den ersten vier Versicherungsjahren wie folgt begrenzt:
- 1. Jahr: 1.000 €
- 1.-2. Jahr: 2.000 €
- 1.-3. Jahr: 3.000 €
- 1.-4. Jahr: 4.500 €
Die Begrenzungen gelten nicht für unfallbedingte Aufwendungen.
Wartezeiten
Die Wartezeit beträgt grundsätzlich sechs Monate.
Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Sie entfallen bei Unfällen.
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