Beitrags-Schnellrechner
Testergebnisse
Informationsmaterial zum Tarif
Beschreibung der Leistungen des Tarifs
ZGu+ von der Barmenia
Dieser Tarif erstattet Kosten
in den Bereichen
Jedoch nicht für
|
Einschränkungen bestehen
in Form von
|
Zahnprophylaxe
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, z. B.
-
Erstellung des Mundhygienestatus, sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung),
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Fissurenversiegelung.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 85% bis zu einem Gesamtbetrag von 85 € innerhalb eines Kalenderjahres ersetzt.
Bei den erstattungsfähigen Aufwendungen sind Gebühren im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen erstattungsfähig.
Zahnbehandlung
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für
Die erstattungsfähigen Aufwendungen hierfür werden zu 85% ersetzt.
Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV abgezogen.
Sind zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen worden, werden bei Kunststofffüllungen 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen.
Unter den Versicherungsschutz fallen weiterhin die Aufwendungen für nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallende
- Wurzelbehandlungen;
- Parodontosebehandlungen;
- Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung).
Die erstattungsfähigen Aufwendungen hierfür werden zu 85% ersetzt.
Erfolgt eine Leistung der GKV, so entfällt eine Erstattung nach diesem Tarif.
Bei den erstattungsfähigen Aufwendungen sind Gebühren im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen erstattungsfähig. Zahntechnische Leistungen sind bis zu den ortsüblichen Preisen erstattungsfähig.
Zahnersatz
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für
-
Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen) einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen;
- Inlays.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 85% ersetzt.
Dem Versicherer ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 € überschreiten werden.
Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV abgezogen; bei Leistungen für Zahnersatz wird als Vorleistung der GKV maximal der befundbezogene Festzuschuss für die Zahnersatz-Regelversorgung in der GKV ohne Bonus abgezogen.
Einschließlich der Leistungen der GKV dürfen 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.
Sind zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen worden, werden bei Zahnersatz 40% und bei Inlays 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen.
Bei Nichtvorlage des Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 € übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50% gekürzt.
Bei den erstattungsfähigen Aufwendungen sind Gebühren im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen erstattungsfähig. Zahntechnische Leistungen sind bis zu den ortsüblichen Preisen erstattungsfähig.
Sonstige Leistungen
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie, die in direktem Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz erbracht wird.
Bei den erstattungsfähigen Aufwendungen sind Gebühren im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen erstattungsfähig.
Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen
Die Leistungen für Zahnprophylaxe sind auf einen Gesamtbetrag von bis zu 85 € innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
Weiterhin ist die Gesamteistung in den ersten fünf Kalenderjahren begrenzt. Sie beträgt
- im ersten Kalenderjahr maximal 1.000 €;
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 2.000 €;
- in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 3.000 €;
- in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 4.000 €;
- in den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal 5.000 €.
Die Aufwendungen sind dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem sie angefallen sind.
Diese Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeiten
Die Wartezeiten für Zahnbehandlung und Zahnersatz beträgt acht Monate.
Wird die Versicherung mit ärztlicher Untersuchung beantragt und abgeschlossen, entfallen die Wartezeiten.
Weitere Tarife von der Barmenia
Wir bieten Ihnen über 110 Tarife von den wichtigsten Gesellschaften