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Zahnzusatzversicherung -
für schöne und gesunde Zähne

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Beschreibung der Leistungen des Tarifs ZahnPREMIUM61 von der BBKK

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Jedoch nicht für

  • Zahnprophylaxe
  • Kieferorthopädie

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnbehandlung

Bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung werden folgende Maßnahmen zu 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages abzüglich der von der GKV tatsächlich erstatteten Aufwendungen ersetzt:

  • Parodontose- und Wurzelbehandlung, einschließlich Wurzelspitzenresektion
  • Kunststofffüllungen
  • Aufbissbehelfe und Schienen
  • Heil- und Kostenplan

Voraussetzung für die Erstattung der Leistung ist, dass die entstandenen Aufwendungen durch das Original der Rechnungen mit dem Erstattungsvermerk der GKV nachgewiesen werden.

Die Erstattung erfolgt, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.

Zahnersatz

Bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung werden folgende Maßnahmen zu 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages abzüglich der von der GKV tatsächlich erstatteten Aufwendungen ersetzt:

  • Inlay-Zahnfüllungen und Onlays
  • Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, und Prothesen) und Veneers
    Zahnkronen und Brücken werden in vollkeramischer und in metallischer Ausführung mit Verblendung erstattet.
  • Implantate
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gnathologie).
  • vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, Röntgenaufnahmen und Strahlendiagnostik, die unmittelbar zur Versorgung mit erstattungsfähigem Zahnersatz erforderlich werden,
  • Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
  • Heil- und Kostenplan

Voraussetzung für die Erstattung der Leistung ist, dass die entstandenen Aufwendungen durch das Original der Rechnungen mit dem Erstattungsvermerk der GKV nachgewiesen werden.

Die Erstattung erfolgt, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden erstattet, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für diesen Tarif aufgeführt sind und bis zu der dort genannten Höhe. Das Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten kann unter den Voraussetzungen des § 203 Absatz 3, 4 und 5 VVG mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Kalenderjahres, den veränderten Bedingungen angepasst werden.

Sonstige Leistungen

Sehhilfen

Ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen sowie deren Reparaturen werden zu 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages erstattet.

Die Erstattung ist begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 250 € innerhalb von zwei Kalenderjahren. Zur Berechnung dieses Betrages werden die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge aus dem Kalenderjahr, in dem die Sehhilfe bezogen oder repariert wurde, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.

Die Erstattungen für Sehhilfen aus diesem Tarif dürfen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen anderer privater Versicherungen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nicht übersteigen. Der Versicherungsnehmer hat die Leistungen, die von der GKV und anderen Versicherern erbracht werden, dem Versicherer nachzuweisen.

Auslandsreisen

Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall während vorübergehender Reisen bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen.

Erstattungsfähig sind die Kosten für:

  • ambulante und stationäre Behandlung
  • ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen und Hausbesuche einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten – mit Ausnahme für die Behandlung von geistigen und seelischen Störungen und Erkrankungen sowie für psychoanalytische, psychosomatische, psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • ärztlich verordnete Heilmittel (Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen) bis zu insgesamt 150 € je Versicherungsfall
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals auf Grund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden, bis zu insgesamt 150 € je Versicherungsfall
  • Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie
  • Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung
  • medizinisch notwendiger Transport oder Verlegung durch anerkannte Rettungsdienste zum nächsterreichbaren zur Behandlung geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Krankenrücktransport
    Die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen oder wirtschaftlich vertretbaren Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet.
    Zusätzlich werden Mehraufwendungen für eine Begleitperson erstattet, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.
    Medizinisch notwendig ist der Rücktransport, wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist.
    Wirtschaftlich vertretbar ist der Rücktransport, wenn ein stationärer Aufenthalt von mindestens 14 Tagen wahrscheinlich wird oder die voraussichtlichen Kosten für den stationären Aufenthalt die Rücktransportkosten übersteigen würden.
    Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächst erreichbare zur Behandlung geeignete Krankenhaus erfolgen. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen.
    Mehraufwendungen sind die Aufwendungen, die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich anfallen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten werden von der Versicherungsleistung abgezogen.
  • Rückführung und Bestattung im Todesfall
    Beim Tode der versicherten Person im Ausland werden die Aufwendungen für die Bestattung am Sterbeort oder die Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Die Erstattung in den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz ist begrenzt

  • im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 1.000 €
  • in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 3.000 €
  • in den ersten drei Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 6.000 €
  • ab dem vierten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 15.000 € in vier Kalenderjahren.

Zur Berechnung der Erstattungshöhen werden die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den entsprechend vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Die Begrenzungen gelten nicht für einen Versicherungsfall, der durch einen nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht wurde.

Wartezeiten

Die Wartezeiten betragen acht Monate.
Diese entfallen bei Unfällen.

Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn der Antragsteller innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung auf dem vorgesehenen Vordruck ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person vorlegt.

Weitere Tarife von der BBKK

ZahnPRIVAT Premium

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie und guten Leistungen für Zahnbehandlung.
Besonderheit des Tarifs: Kostenerstattung unsichtbarer Zahnspangen (Invisalign)

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,0) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

ZahnPRIVAT Optimal

Tarif mit guten Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnersatz und befriedigenden Leistungen für Zahnbehandlung.
Keine Kostenerstattung für Kieferorthopädie.

Getestet von Finanztest mit der Endnote GUT (1,8) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

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