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Testergebnisse
Informationsmaterial zum Tarif
Beschreibung der Leistungen des Tarifs
ZahnPRIVAT Kompakt von der BBKK
Dieser Tarif erstattet Kosten
in den Bereichen
Jedoch nicht für
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Es gibt
Einschränkungen bestehen
in Form von
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Zahnprophylaxe
Der Tarif ZahnPRIVAT Kompakt leistet für Zahnprophylaxe zu 50 % aus max. 120 € pro Jahr.
Unter den Versicherungsschutz fallen Aufwendungen für:
- eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen
- professionelle Zahnreinigung und Kontrolle
- Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolges
- lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/-behandlung
- Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren, soweit diese Behandlung nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Maßnahme erfolgt
- Zahnsteinentfernung und Kontrolle.
Zahnbehandlung
Der Tarif ZahnPRIVAT Kompakt leistet für Zahnbehandlung zu 50 %.
Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet.
Bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung sind Aufwendungen für folgende Maßnahmen erstattungsfähig:
- Parodontosebehandlung (z.B. auch mittels Periochip)
- Wurzelbehandlung, einschließlich Wurzelspitzenresektion
- Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
- Aufbissbehelfe und Schienen
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gnathologie)
- vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen (z.B. Strahlendiagnostik wie Röntgen oder Dentale Volumentomografie).
Diese Leistungen werden erstattet, sofern sie im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.
- anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden
- Heil- und Kostenplan.
Zahnersatz
Der Tarif ZahnPRIVAT Kompakt leistet für Zahnersatz zu 50 %.
Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet.
Bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung sind Aufwendungen für folgende Maßnahmen erstattungsfähig:
- Inlays und Onlays
- Zahnersatz (Kronen und Brücken mit Verblendungen, prothetische Leistungen, Veneers sowie Implantate)
- Reparaturen von bestehendem Zahnersatz
- vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen (z.B. Knochenaufbau im Rahmen einer Implantatversorgung).
Diese Leistungen werden erstattet, sofern sie im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden.
- anästhetische Leistungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, sofern diese im Rahmen einer nach diesem Tarif versicherten Maßnahme durchgeführt werden
- Heil- und Kostenplan.
Abweichender Erstattungssatz im Rahmen der Regelversorgung:
Eine Erstattung erfolgt zu 100 % reduziert um die Leistung der GKV. Voraussetzung dafür ist, dass
-
die Maßnahme von der GKV bezuschusst wird und ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung gemäß § 56 Absatz 1 SGB V erfolgt
und dass
- die Gesamtmaßnahme keine privatzahnärztlichen Teile bzw. nach der GOZ berechneten Vergütungsbestandteile aufweist.
Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen
Die Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz zusammen sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet:
- im ersten Kalenderjahr aus maximal 1.000 €
- in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen aus maximal 3.000 €
- in den ersten drei Kalenderjahren zusammen aus maximal 6.000 €
- in den ersten vier Kalenderjahren zusammen aus maximal 9.000 €.
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die erstattungsfähigen Aufwendungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
Die Begrenzungen gelten nicht für einen Versicherungsfall, der durch einen nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht wurde.
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