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Testergebnisse
Informationsmaterial zum Tarif
Beschreibung der Leistungen des Tarifs
Zahnschutz Exklusiv von der Deutsche Familienversicherung
Dieser Tarif erstattet Kosten
in den Bereichen
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Es gibt
Einschränkungen bestehen
in Form von
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Zahnprophylaxe
Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnmedizinische Individualprophylaxemaßnahmen innerhalb eines Versicherungsjahres zweimal mit je bis zu 80,00 €.
Als zahnmedizinische Individualprophylaxemaßnahmen gelten:
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen,
- Erstellung eines Mundhygienestatus,
- Fissurenversiegelung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Kariesrisikodiagnostik,
- Kontrolle des Übungserfolges,
- professionelle Zahnreinigung,
- Speicheltest zur Keimbestimmung,
- Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale
- Erkrankungen.
Zahnbehandlung
Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlungen zusammen mit den Leistungen einer GKV oder eines sonstigen Dritten bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Leistungsbegrenzungen.
Als Zahnbehandlungen gelten:
- Einlagefüllungen (Inlays und Onlays) aus Edelmetall oder Keramik,
- Kunststofffüllungen,
- Parodontosebehandlungen,
- Wurzelbehandlungen
- sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und
- Laborkosten.
Zahnersatz
Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatzmaßnahmen zusammen mit den Leistungen einer GKV oder eines sonstigen Dritten bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Leistungsbegrenzungen.
Als Zahnersatzmaßnahmen gelten:
- Kronen,
- Brücken,
- Prothesen,
- implantatgetragener Zahnersatz,
- Implantatversorgungen,
- Eingliederung von Provisorien,
-
vorbereitende diagnostische, therapeutische, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen stehen,
- notwendige Reparaturen des Zahnersatzes zur Wiederherstellung dessen Funktionsfähigkeit
- sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.
Kieferorthopädie
Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen zusammen mit den Leistungen einer GKV oder eines sonstigen Dritten bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 1.000,00 € je Versicherungsjahr.
Als kieferorthopädische Behandlungen gelten:
- kieferorthopädische Behandlung mit vorbereitenden Maßnahmen bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5,
- im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführte funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.
Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind je versicherte Person in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt.
Die Versicherungsleistungen betragen je versicherter Person:
- im ersten Versicherungsjahr höchstens 1.000,00 €,
- innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre zusammen höchstens 2.000,00 €,
- innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zusammen höchstens 3.000,00 €,
- innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre zusammen höchstens 4.000,00 €.
Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen die Leistungsbegrenzungen.
Wurden die Aufwendungen wegen eines Unfalls erforderlich, so entfallen die genannten Leistungsbegrenzungen. Eine Erstattung für solche Aufwendungen wird auf die Leistungsbegrenzungen nicht angerechnet.
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