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Zahnzusatzversicherung -
für schöne und gesunde Zähne

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Testergebnisse

Finanztest
SEHR GUT (0,5)
Ausgabe: 05/2018
Im Test: 220 Zahntarife

Informationsmaterial zum Tarif

Beschreibung der Leistungen des Tarifs Zahnschutz Exklusiv von der Deutsche Familienversicherung

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Es gibt

  • keine Wartezeiten

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnprophylaxe

Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnmedizinische Individualprophylaxemaßnahmen innerhalb eines Versicherungsjahres zweimal mit je bis zu 80,00 €.

Als zahnmedizinische Individualprophylaxemaßnahmen gelten:

  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen,
  • Erstellung eines Mundhygienestatus,
  • Fissurenversiegelung,
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
  • Kariesrisikodiagnostik,
  • Kontrolle des Übungserfolges,
  • professionelle Zahnreinigung,
  • Speicheltest zur Keimbestimmung,
  • Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale
  • Erkrankungen.

Zahnbehandlung

Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlungen zusammen mit den Leistungen einer GKV oder eines sonstigen Dritten bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Leistungsbegrenzungen.

Als Zahnbehandlungen gelten:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays) aus Edelmetall oder Keramik,
  • Kunststofffüllungen,
  • Parodontosebehandlungen,
  • Wurzelbehandlungen
  • sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und
  • Laborkosten.

Zahnersatz

Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatzmaßnahmen zusammen mit den Leistungen einer GKV oder eines sonstigen Dritten bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der Leistungsbegrenzungen.

Als Zahnersatzmaßnahmen gelten:

  • Kronen,
  • Brücken,
  • Prothesen,
  • implantatgetragener Zahnersatz,
  • Implantatversorgungen,
  • Eingliederung von Provisorien,
  • vorbereitende diagnostische, therapeutische, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Zahnersatzmaßnahmen stehen,
  • notwendige Reparaturen des Zahnersatzes zur Wiederherstellung dessen Funktionsfähigkeit
  • sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.

Kieferorthopädie

Die Deutsche Familienversicherung ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen zusammen mit den Leistungen einer GKV oder eines sonstigen Dritten bis zu maximal 100% der tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 1.000,00 € je Versicherungsjahr.

Als kieferorthopädische Behandlungen gelten:

  • kieferorthopädische Behandlung mit vorbereitenden Maßnahmen bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5,
  • im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführte funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind je versicherte Person in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt.

Die Versicherungsleistungen betragen je versicherter Person:

  • im ersten Versicherungsjahr höchstens 1.000,00 €,
  • innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre zusammen höchstens 2.000,00 €,
  • innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zusammen höchstens 3.000,00 €,
  • innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre zusammen höchstens 4.000,00 €.

Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen die Leistungsbegrenzungen.

Wurden die Aufwendungen wegen eines Unfalls erforderlich, so entfallen die genannten Leistungsbegrenzungen. Eine Erstattung für solche Aufwendungen wird auf die Leistungsbegrenzungen nicht angerechnet.

Weitere Tarife von der Deutsche Familienversicherung

ZEH + ZEVp + ZIV

Tarif mit sehr guten Leistungen für einige Zahnbehandlungsmaßnahmen und Zahnersatz und eingeschränkten Leistungen für Zahnprophylaxe.
Keine Kostenerstattung für Kieferorthopädie.

Leistungsbeschreibung 

ZEH + ZEVp

Tarif mit sehr guten Leistungen für einige Zahnbehandlungsmaßnahmen und Zahnersatz außer Implantaten und eingeschränkten Leistungen für Zahnprophylaxe.
Keine Kostenerstattung für Kieferorthopädie.

Leistungsbeschreibung 

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