Beschreibung der Leistungen des Tarifs
08/15 von der Deutsche Familienversicherung
Dieser Tarif erstattet Kosten
in den Bereichen
Jedoch nicht für
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Es gibt
Einschränkungen bestehen
in Form von
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Zahnprophylaxe
Erstattungsfähig sind die Kosten für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (z.B. Erstellung des Mundhygienestatus, Aufklärung, Fluoridierung der Zahnschmelzhärtung, Beseitigung von Zahnbelägen u. Verfärbungen, Behandlung v. überempfindlichen Zahnflächen etc.).
Die Höhe der Erstattung beträgt 100%, jedoch maximal 50 € je Versicherungsjahr und je versicherter Person.
Zahnbehandlung
Erstattungsfähig sind die Kosten für Einlage- und Kunststofffüllungen, Laborarbeiten und funktionstherapeutische Leistungen.
Die Höhe der Erstattung beträgt maximal 100% des Eigenanteils.
Zahnersatz
Erstattet werden die Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz sowie deren Reparatur durch Verdopplung der gesetzlichen Festzuschüsse.
Erstattet werden die Kosten für Implantate einschließlich damit verbundener, medizinisch notwendige ambulante chirurgische Maßnahmen sowie Laborarbeiten und Materialien, bis max. 5 Implantate je Kiefer.
Die Höhe der Erstattung für Implantate beträgt maximal 90% Erstattung des Eigenanteils.
Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen
Zahnprophylaxe
Erstattet werden maximal 50 € je Versicherungsjahr und je versicherter Person.
Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung
Erstattet werden
- im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
- in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
- in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
- in den ersten vier Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €.
Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen hierfür die Begrenzungen der ersten 4 Versicherungsjahre.
Zahnersatz (ohne Implantate)
Erstattet werden
- im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
- in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
- in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
- in den ersten vier Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €.
Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen hierfür die Begrenzungen der ersten 4 Versicherungsjahre.
Implantate
Erstattet werden
- im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
- in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
- in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
- in den ersten vier Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €.
Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen hierfür die Begrenzungen der ersten 4 Versicherungsjahre.
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