Als Aufwendungen für Zahnersatz gelten
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen und deren Reparatur),
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen einschließlich der Material- und Laborkosten.
Erstattet werden Leistungen in gleicher Höhe wie die von der GKV erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse einschließlich eventuell zu berücksichtigender Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) für zahnprothetische Regelversorgungen mit Zahnersatz.
Werden Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Behandler ohne Kassenzulassung gewählt wurde), leistet der Tarif nicht.
Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. Erbringt die GKV für Behandlungen im Ausland eine Vorleistung, erfolgt eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der GKV erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse einschließlich eventuell zu berücksichtigender Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) für zahnprothetische Regelversorgungen mit Zahnersatz.
Zusammen mit der Vorleistung der GKV werden nicht mehr als 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages erstattet.
Leistungen der GKV werden von den Leistungen gemäß vorliegendem Tarif in Abzug gebracht. Vorleistungen der GKV müssen auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt und die Höhe angerechneter Leistungen aus einem Selbstbehalt angegeben sein.
Aufwendungen für Zahnersatz sind begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens
- 500 € im ersten Kalenderjahr,
- 1.000 € in den ersten zwei Kalenderjahren,
- 1.500 € in den ersten drei Kalenderjahren und
- 2.000 € in den ersten vier Kalenderjahren
ab Versicherungsbeginn.
Die Leistungsstaffelung entfällt für Aufwendungen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.