Beschreibung der Leistungen des Tarifs
DBE von der DKV
Dieser Tarif erstattet Kosten
in den Bereichen
Jedoch nicht für
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Es gibt
- keine Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen
Einschränkungen bestehen
in Form von
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Zahnprophylaxe
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für 2 professionelle Zahnreinigungen (PZR) je Kalenderjahr.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je PZR zu 100% ersetzt, höchstens jedoch 75 €.
Wird zur Durchführung der PZR die Einrichtung eines mit der DKV kooperierenden Zahnarztes aufgesucht, so erhöht sich der Höchstbetrag auf 100 €.
Zahnbehandlung
Erstattungsfähig sind, soweit keine Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen, Aufwendungen für:
- parodontologische Leistungen,
- Wurzelbehandlungen,
soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100% ersetzt.
Kieferorthopädie
Erstattungsfähig sind für versicherte Personen, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Aufwendungen für:
- Kieferorthopädie mit vorbereitenden Maßnahmen bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 bis 5,
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vom Kieferorthopäden im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Maßnahme durchgeführte funktionsanalytische, funktionstherapeutische Leistungen und sonstige kieferorthopädische Zusatzleistungen,
soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der GOZ bzw. GOÄ liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
- Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien,
soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise (auch unter Berücksichtigung des Kreises der gesetzlich Krankenversicherten) berechnet sind und bei Kieferorthopädie anfallen.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100% ersetzt, höchstens jedoch 1.500 € je Versicherungsfall.
Nicht erstattungsfähig ist der Eigenanteil, der dadurch entsteht, dass die versicherte Person eine zu Lasten der GKV durchgeführte kieferorthopädische Maßnahme nicht beendet.
Die DKV empfielt, vor der eigentlichen Behandlung einen Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Sonstige Leistungen
Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krankheitskosten bietet die DKV Serviceleistungen in Form eines Gesundheitstelefons an.
Experten beraten und geben Informationen zu zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kostenplänen, nennen Adressen und Telefonnummern von Behandlern und Kliniken und bieten außerdem zur Klärung schwieriger zahnmedizinischer Fragen die Einschaltung von Spezialisten und die Einholung einer zahnärztlichen Zweitmeinung.
Wartezeiten
Für Zahnprophylaxe gibt es keine Wartezeit.
Die Wartezeiten für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie betragen acht Monate.
Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen.
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