FAQs - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Häufig gestellte Fragen zum Tarif EZP + EZ + EZT von der HanseMerkur
1. Gibt es Leistungen für eine Professionelle Zahnreinigung?
Ja, im Rahmen der Zahnprophylaxe werden folgende Behandlungen bezuschusst:
- Professionelle Zahnreinigung
- Zahnsteinentfernung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kontrolle des Übungserfolges
Der Zuschuss beträgt 50,– EUR im Kalenderjahr.
2. Gibt es Leistungen für Wurzelbehandlungen?
Ja, im Rahmen einer von der GKV getragenen Wurzelbehandlung wird die Wurzelkanalbehandlung
und Wurzelspitzenresektion zu 100% bezahlt.
Die Leistung der GKV wird abgezogen.
3. Gibt es Leistungen für Kunststofffüllungen?
Ja, Kunststofffüllungen werden zu 100% bezahlt.
Die Leistung der GKV wird abgezogen.
4. Gibt es Leistungen für Zahnersatz?
Ja, die Kosten für Zahnersatz werden zu 90% übernommen, wenn die Zahnarztrechnung
privatärztliche Anteile enthält. Erfolgt die Behandlung vollständig im Rahmen der GKV-Regelversorgung,
werden die Kosten zu 100% übernommen.
Die Leistung der GKV wird abgezogen.
5. Gibt es Leistungen für Inlays?
Ja, die Kosten für Inlays werden zu 90% übernommen, wenn die Zahnarztrechnung privatärztliche
Anteile enthält.
Die Leistung der GKV wird abgezogen.
6. Gibt es Leistungen für Implantate?
Ja, die Kosten für Implantate werden zu 90% übernommen, wenn die Zahnarztrechnung
privatärztliche Anteile enthält. Die Tarifleistung ist auf insgesamt maximal 6 Implantate im
Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer begrenzt.
Die Leistung der GKV wird abgezogen.
7. Gibt es Leistungen für Kieferorthopädie?
Nein, medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 100% von der
GKV bezahlt. Genau heißt es:
"Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung haben Versicherte unter 18 Jahren, bei denen die
medizinisch festgelegten Indikationen zutreffen, das heißt erhebliche Funktionseinschränkungen vorliegen
oder sich andeuten. Sowie Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben,
wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische
Behandlungsmaßnahmen erfordern. Im Allgemeinen wird die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen
Behandlung durch den Zahnarzt festgestellt."
8. Bis zu welcher Höhe der Gebührenordnung für Zahnärzte wird erstattet?
Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden grundsätzlich bis zum Rechnungsbetrag
übernommen, wobei die Leistungen der GKV natürlich abgezogen werden. Nach oben wird
die Erstattungshöhe nur durch den Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung begrenzt.
9. Gibt es Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?
Für den Bereich der Zahnbehandlung sind, abgesehen von der Zahnprophylaxe, keine Summenbegrenzungen
vorgesehen.
Für Zahnersatz gelten folgende Erstattungshöchstbeträge:
im 1. Jahr 600 €, bis Ende 2. Versicherungsjahr 1.200 €, bis Ende 3. Versicherungsjahr
1.800 €, bis Ende 4. Versicherungsjahr 2.400 € und ab dem 5. Versicherungsjahr
keine Begrenzung. Bei Zahnersatzmaßnahmen als Folge eines Unfalles wird vom 1. Jahr
an ohne Höchstsätze geleistet.
10. Kann der Zahnzusatzbereich selbständig versichert werden?
Ja, Sie können sogar entweder Zahnbehandlungsleistungen oder Zahnersatzleistungen
abschließen. Natürlich auch Zahnbehandlungsleistungen und Zahnersatzleistungen. Beides
ist auch in Kombination mit ambulanten und stationären Zusatzversicherungen abzusichern.
11. Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja, maximal 3 fehlende Zähne werden mitversichert, fehlende Weisheitszähne zählen nicht
mit. Pro fehlendem Zahn muss ein Zuschlag von 3,– € gezahlt werden.
Allgemeine und tarifspezifische Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung