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Zahnzusatzversicherung -
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Testergebnisse

Finanztest
BEFR. (3,3)
Ausgabe: 05/2018
Im Test: 220 Zahntarife

Informationsmaterial zum Tarif

Beschreibung der Leistungen des Tarifs Basis (Z70) von der INTER

Dieser Tarif erstattet Kos­ten im Bereich

Jedoch nicht für

  • Zahnprophylaxe
  • Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie

Es gibt

  • keine Wartezeiten

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnersatz

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz im tariflichen Umfang.

Sofern die GKV keine Leistungen erbringt, werden bei Einlagefüllungen (Inlays) 20% und bei sonstigem Zahnersatz 40% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen.

Regelversorgung

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz, sofern

  • es sich um eine Regelversorgung handelt und die Rechnung keine nach der GOZ berechneten Vergütungsanteile enthält und
  • die versicherte Person für die letzten zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (z.B. durch Führen eines Bonusheftes) nachweisen kann.

Der Erstattungssatz reduziert sich auf 95%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 85%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

Gleichartige oder andersartige Versorgung

Zu 70% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz, sofern

  • es sich um eine gleich- oder andersartige Versorgung handelt und/oder die Rechnung nach der GOZ berechnete Vergütungsanteile enthält und
  • die versicherte Person für die letzten zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (z.B. durch Führen eines Bonusheftes) nachweisen kann.

Der Erstattungssatz reduziert sich auf 65%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 55%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

Zu den Aufwendungen für Zahnersatz gehören

  • zahnärztliches Honorar sowie
  • Material- und Laborkosten

für prothetische Leistungen (z.B. Prothesen, Brücken, Suprakonstruktionen) einschließlich Kronen/Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Aufbaufüllungen und Provisorien. Hierzu gehören auch die in Verbindung mit vorgenannten Leistungen stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen.

Die Aufwendungen für Keramikverblendungen sind bis einschließlich Zahn acht erstattungsfähig.

Inlays

Zu 70% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Material- und Laborkosten bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 € pro Inlay.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden für jede versicherte Person in den ersten 36 Monaten ab Versicherungsbeginn in einer Krankheitskostenversicherung bei der INTER mit Leistungen für zahnärztliche Behandlung begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von insgesamt höchstens

  • 750 € innerhalb der ersten 12 Monate,
  • 1.500 € innerhalb der ersten 24 Monate,
  • 3.000 € innerhalb der ersten 36 Monate.

Die vorstehenden Begrenzungen der Erstattungsbeträge entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen bis zu den in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegten Höchstsätzen.

Weitere Tarife von der INTER

Premium (Z90) + ZPro

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung und guten Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

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Leistungsbeschreibung 

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