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Zahnzusatzversicherung -
für schöne und gesunde Zähne

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Informationsmaterial zum Tarif

Beschreibung der Leistungen des Tarifs DZV 570 vom Münchener Verein

Dieser Tarif erstattet Kos­ten im Bereich

Jedoch nicht für

  • Zahnprophylaxe
  • Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie

Es gibt

  • keine Wartezeiten

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnersatz

Erstattungsfähig sind die Kosten für Zahnersatz in Form von

  • Kronen
  • Onlays
  • Veneers
  • Brücken
  • Brückenglieder
  • Implantat getragener Zahnersatz und Implantate einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Maßnahmen wie z. B. Knochenaufbau
  • Prothesen
  • Verblendungen bis zum Zahn 6
  • Reparaturen

sowie die damit im Zusammenhang stehenden

  • Vor- und Nachbehandlungen,
  • funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen
  • und nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.

Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen, wenn die Behandlung im Rahmen der zahnärztlichen Regelversorgung (ohne privatärztlichen Vergütungsanteil) durchgeführt wird, 75% der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen, wenn die Behandlung ganz oder teilweise im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) durchgeführt wird.

Erstattungsfähig sind die Kosten der zahnärztlichen Heilbehandlung bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ.

Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringt die GKV bzw. die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung für den der zahnärztlichen Behandlung zugrunde liegenden Versicherungsfall keine Leistung, gelten pauschal 35% der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung.

Die Kosten für zahntechnische Leistungen werden dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem der Zahnarzt die angefertigten Materialien eingliedert.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

In den ersten vier Versicherungsjahren leistet der Versicherer je versicherte Person und je Tarifstufe (570) wie folgt:

  • im ersten Versicherungsjahr bis zu 300 €,
  • in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen bis zu 600 €,
  • in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen bis zu 900 €,
  • in den ersten vier Versicherungsjahren zusammen bis zu 1.200 €.

Ab dem fünften Versicherungsjahr leistet der Versicherer unbegrenzt.

Ist die zahnärztliche Heilbehandlung nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen, wird auch in den ersten vier Versicherungsjahren unbegrenzt geleistet. Als Unfall gilt nicht, wenn der Schaden an einem Zahn durch die Nahrungsaufnahme eingetreten ist oder wenn ein solcher beim Reinigen des herausnehmbaren Zahnersatzes entsteht.

Für Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet.

Für bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne besteht kein Leistungsanspruch.

Weitere Tarife vom Münchener Verein

DZV 571+572+573+574

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz und befriedigenden Leistungen für Kieferorthopädie.

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,0) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

DZV 571+572+574

Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe, Füllungen und Zahnersatz und befriedigenden Leistungen für Kieferorthopädie. Keine Kostenerstattung für Zahnbehandlung (außer Füllungen).

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,0) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

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