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Zahnzusatzversicherung -
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AVB (Teil I, II und III)

Prospekte, Flyer etc.

Infoblatt: Die R+V-ZahnVorsorge.

Beschreibung der Leistungen des Tarifs ZahnVorsorge von der R+V

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Jedoch nicht für

  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie

Es gibt

  • keine Wartezeiten

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnprophylaxe

Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen sind zu 100% erstattungsfähig.

Hierzu zählen z. B.:

  • Erstellung des Mundhygienestatus sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
  • Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sogenannte professionelle Zahnreinigung),
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
  • Fissurenversiegelung.

Die Aufwendungen hierfür werden maximal einmal je Kalenderjahr erstattet.

Zahnbehandlung

Die folgenden Aufwendungen sind zu 100% erstattungsfähig:

  • Kunststofffüllungen.
  • Wurzel- bzw. Parodontosebehandlungen sowie Knirscherschienen (jedoch nicht solche, die im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung notwendig sind), sofern die Aufwendungen nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallen und diese auch keine Leistungen erbracht hat.

Im Rahmen der genannten Aufwendung sind auch damit verbundene funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die zahntechnischen Material- und Laborkosten erstattungsfähig.

Sonstige Leistungen

Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie sind zu 100% erstattungsfähig, sofern die Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnprophylaxe oder Zahnbehandlung stehen.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Der Erstattungsbetrag für die Aufwendungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung beträgt insgesamt je Person

  • im 1. Kalenderjahr maximal 250 €,
  • im 2. Kalenderjahr maximal 500 €.

Ab dem 3. Kalenderjahr (das 1. Kalenderjahr ist das des Versicherungsbeginns) gilt keine Begrenzung.

Die Begrenzung entfällt für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Weitere Tarife von der R+V

ZahnVorsorge + Zahn premium

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie und guten Leistungen für Zahnprophylaxe.
Besonderheit des Tarifs:
Keine Gesundheitsfragen und keine Erstattungshöchstgrenze.

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,0) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

ZahnVorsorge + Zahn comfort

Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnbehandlungen, guten Leistungen für Zahnprophylaxe und akzeptablen Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Besonderheit des Tarifs:
Keine Gesundheitsfragen und keine Erstattungshöchstgrenze.

Getestet von Finanztest mit der Endnote GUT (2,0) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

Wir bieten Ihnen über 110 Tarife von den wichtigsten Gesellschaften

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