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Zahnzusatzversicherung -
für schöne und gesunde Zähne

Finden Sie jetzt den günstigsten Tarif für den besten Schutz

Beschreibung der Leistungen des Tarifs dent|Privat von der uniVersa

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnprophylaxe

Erstattungsfähige Aufwendungen sind Leistungen für

  • Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen mit Handinstrumenten, Ultraschallgeräten, Lasergeräten und Pulverstrahlgeräten (Professionelle Zahnreinigung),
  • Erstellung eines Mundhygienestatus,
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Verhinderung,
  • Fluoridierung von Zähnen,
  • Behandlung von überempfindlichen Zähnen und
  • Fissurenversiegelung.

Erstattet werden Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 75 € je Kalenderjahr.

Dieser Betrag erhöht sich einmalig um weitere 75 € im ersten Versicherungsjahr, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxe-Maßnahmen zugleich ein vom Zahnarzt ausgestellter aktueller Zahnstatus eingereicht wird und die Maßnahmen innerhalb des ersten Jahres nach Versicherungsbeginn (erstes Versicherungsjahr) durchgeführt wurden. Hierfür gelten keine Wartezeiten.

Erstattet werden im Versicherungsfall Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder vorhandenen dauerhaften Zahnersatz, die durch Behandler mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Die Gebühren bei privatärztlichen Rechnungen sind im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig.

Zahnbehandlung

Erstattungsfähige Aufwendungen sind Leistungen für

  • allgemeine, konservierende (außer bei der Versorgung mit Kronen oder Inlays) und chirurgische zahnärztliche Leistungen,
  • Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums,
  • Maßnahmen zur Behandlung von Wurzelerkrankungen,
  • Erstellen eines Heil- und Kostenplans,
  • Einlagefüllungen aus Metall, Kunststoff oder Keramik (Inlays)
  • zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung einer Störung der Funktion von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen.

Erstattet werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV insgesamt

  • 100% der im Rahmen der Regelversorgung der GKV in Rechnung gestellten Kosten, wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsbestandteile enthält.
  • 80% der Kosten, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält; mindestens werden die Kosten erstattet, die bei einer Abrechnung im Rahmen der Regelversorgung erstattungsfähig wären.

    Bei Nachweis einer regelmäßigen ununterbrochenen jährlichen Teilnahme der versicherten Person an Vorsorgeuntersuchungen durch zahnärztliche Bestätigung (z.B. Vorlage des Bonusheftes) erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag auf 85% bei Nachweis von fünf Jahren und auf 90% bei Nachweis von zehn Jahren.

    Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet.Bei Leistungen für Zahnbehandlung beträgt dieser 20%. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

Erfolgt eine Leistung der GKV nicht, wird für Inlays nur geleistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Behandlers dies schriftlich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesehenen Behandlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind.

Erstattet werden im Versicherungsfall Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder vorhandenen dauerhaften Zahnersatz, die durch Behandler mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Die Gebühren bei privatärztlichen Rechnungen sind im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig.

Zahnersatz

Erstattungsfähige Aufwendungen sind Leistungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen für

  • Kronen,
  • prothetische Versorgung,
  • Brücken,
  • orale Implantate,
  • implantatgetragenen Zahnersatz,
  • Eingliederung von Aufbissbehelfen und
  • Knirscherschienen.

Erstattet werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV insgesamt

  • 100% der im Rahmen der Regelversorgung der GKV in Rechnung gestellten Kosten, wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütungsbestandteile enthält.
  • 80% der Kosten, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält; mindestens werden die Kosten erstattet, die bei einer Abrechnung im Rahmen der Regelversorgung erstattungsfähig wären.

    Bei Nachweis einer regelmäßigen ununterbrochenen jährlichen Teilnahme der versicherten Person an Vorsorgeuntersuchungen durch zahnärztliche Bestätigung (z.B. Vorlage des Bonusheftes) erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag auf 85% bei Nachweis von fünf Jahren und auf 90% bei Nachweis von zehn Jahren.

    Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Bei Leistungen für Zahnersatz beträgt dieser 40%. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

Erfolgt eine Leistung der GKV nicht, wird für Zahnersatz nur geleistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Behandlers dies schriftlich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesehenen Behandlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind.

Erstattet werden im Versicherungsfall Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder vorhandenen dauerhaften Zahnersatz, die durch Behandler mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Die Gebühren bei privatärztlichen Rechnungen sind im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig.

Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Kieferorthopädie

Erstattungsfähige Aufwendungen sind Leistungen für

  • zahnärztliche bzw. kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen zur Beseitigung oder Besserung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Erstattet werden

  • 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht (KIG 1+2) bis höchstens 600 € je behandeltem Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung.
  • 80% des Rechnungsbetrages der bei Abschluss einer Mehrkostenvereinbarung vom Leistungsanspruch gegen eine GKV nicht umfassten Leistungen bei KIG 3-5 bis höchstens 600 € je behandeltem Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung.

Erfolgt eine Leistung der GKV nicht, wird für Zahn- und Kieferregulierung nur geleistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Behandlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Behandlers dies schriftlich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesehenen Behandlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind.

Erstattet werden im Versicherungsfall Aufwendungen für Maßnahmen der Zahn- und Kieferregulierung bei Kindern, die durch Behandler mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Die Gebühren bei privatärztlichen Rechnungen sind im tariflichen Umfang innerhalb der Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen erstattungsfähig.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Der Leistungsanspruch für alle erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen errechnet sich höchstens aus einem erstattungsfähigen Betrag (Höchstbetrag) von

  • 750 € insgesamt für alle Maßnahmen des ersten Kalenderjahres;
  • 1.500 € insgesamt für alle Maßnahmen der ersten beiden Kalenderjahre;
  • 2.250 € insgesamt für alle Maßnahmen der ersten drei Kalenderjahre;
  • 3.000 € insgesamt für alle Maßnahmen der ersten vier Kalenderjahre;

Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die summenmäßige Begrenzung.

Auf den Höchstbetrag der jeweiligen Kalenderjahre werden zuerst die erstattungsfähigen Beträge für Zahnbehandlung/vorbeugende Maßnahmen/Zahn- und Kieferregulierung und danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz/funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen angerechnet.

Zahntechnische Leistungen werden für die Berücksichtigung der Höchstbeträge dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die angefertigten Materialien vom Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden eingegliedert werden.

Werden zahnärztliche Leistungen aufgrund eines nach Vertragsabschluss eintretenden Unfalls notwendig, entfallen dafür die Leistungshöchstsätze. Die Erstattung für solche Maßnahmen wird auf die jeweiligen Leistungshöchstsätze nicht angerechnet.

Wartezeiten

Die Wartezeiten betragen acht Monate.

Die Wartezeiten entfallen, wenn die Zahnbehandlung bzw. der Zahnersatz aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalles notwendig wird.

Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein ärztliches bzw. zahnärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Personen auf einem Vordruck der uniVersa Krankenversicherung a. G. vorgelegt wird.

Weitere Tarife von der uniVersa

uni-dent|Privat

Tarif mit guten Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie.
Besonderheiten des Tarifs:
Keine Gesundheitsprüfung.
Bei Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) erhöhen sich die Erstattungssätze für Zahnersatz.

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,3) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

uni-dent|Komfort

Tarif mit einfachen Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe. Keine Kostenerstattung für Kieferorthopädie.
Besonderheit des Tarifs:
Keine Gesundheitsprüfung.
Bei Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) erhöhen sich die Erstattungssätze für Zahnersatz.

Getestet von Finanztest mit der Endnote AUSR. (3,7) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

Wir bieten Ihnen über 110 Tarife von den wichtigsten Gesellschaften

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