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Zahnzusatzversicherung -
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FAQs - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen zum Tarif uni-dent|Komfort von der uniVersa

Welche Leistungen sind versichert?

Verdoppelung Festzuschuss der GKV bis maximal 100% des Rechnungsbetrages (auch wenn die Kasse aufgrund guter Zahnpflege bzw. regelmäßiger Prophylaxe einen höheren Festzuschuss bezahlt).

Zahnprophylaxe/-reinigung und Zahnfüllungen: Plastische Zahnfüllungen in Höhe GKV Festzuschuss sowie Zahnreinigung / Zahnprophylaxe sind zusammen bis zu 75 € je Kalenderjahr erstattungsfähig.

Welche Leistungen sind vorgesehen, wenn der Kunde sich für eine sog. Regelversorgung entscheidet?

Es werden zusammen mit der Kasse 100% der entstehenden Kosten für eine Regelversorgung erstattet.

Erstattet der Tarif über GKV-Regelversorgung hinaus?

Ja. Verdoppelung Festzuschuss der GKV bis maximal 100% des Rechnungsbetrages (auch wenn die Kasse aufgrund guter Zahnpflege bzw. regelmäßiger Prophylaxe einen höheren Festzuschuss bezahlt).

Leistet der Tarif auch bei einer Versorgung mit Implantaten?

Ja. Wählt der Versicherte eine bessere Versorgung, wie z.B. implantatgetragenen Zahnersatz wird der Festzuschuss der Kasse verdoppelt (auch wenn die Kasse aufgrund guter Zahnpflege bzw. regelmäßiger Prophylaxe einen höheren Festzuschuss bezahlt).

Sieht der Tarif Leistungen für Zahnbehandlung vor?

Ja. Aufwendungen für plastische Zahnfüllungen werden in gleicher Höhe wie der GKV-Zuschuss erstattet, zusammen mit den Leistungen für Zahnreinigung/Zahnprophylaxe, dazu zählen Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen, Erstellung eines Mundhygienestatus und Fissurenversiegelung, wird ein Gesamtbetrag von 75 € je Kalenderjahr erstattet.

In welchem Umfang erstattet der Tarif prophylaktische zahnärztliche Leistungen?

Für professionelle Zahnreinigung / Zahnprophylaxe und plastische Zahnfüllungen werden bis zu 75 € je Kalenderjahr erstattet.

Ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?

Ja. Die maximale tarifliche Leistung ist in den ersten vier Jahren begrenzt.

300 € für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
600 € für alle Maßnahmen des 1.-2. Kalenderjahres
900 € für alle Maßnahmen des 1.-3. Kalenderjahres
1.200 € für alle Maßnahmen des 1.-4. Kalenderjahres

Ab dem 5. Jahr gibt es keine Begrenzung mehr. Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Ist eine Erstattung auch ohne Vorleistung der GKV möglich?

Ja. Bei Zahnreinigung, Zahnprophylaxe und Fissurenversiegelung ist eine Erstattung ohne Vorleistung der GKV möglich.

Erstattet der Tarif mindestens bis zum Höchstsatz der GOZ?

Ja. Die Leistungen sind in soweit erstattungsfähig solange sie die Höchstsätze der GOZ/GOÄ nicht überschreiten.

Versicherbarer Personenkreis?

Der Tarif kann von Personen abgeschlossen werden, die in einer deutschen GKV krankenversichert sind.

Kann der Zahnzusatztarif selbständig abgeschlossen werden?

Ja. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie lange ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.

Sieht der Tarif eine Gesundheitsprüfung vor?

Nein. Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.

Sieht der Tarif Wartezeiten vor?

Ja. Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten (8 Monate).

Kann ein Wartezeiterlass beantragt werden?

Ja. Durch die Vorlage unserer „Zusätzlichen Erklärung zur Prüfung von Tarifen mit Zahnleistungen“ (ZUB) – DR.-Nr. 315-845 – kann ein Wartezeiterlass beantragt werden. Die Kosten für die Untersuchung trägt der Antragsteller.

Wie lange besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland?

Während eines Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung bis zu drei Monate Versicherungsschutz (siehe auch AVB §1(4.1)).

Verzichtet die uniVersa auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja. Auf das Recht zur ordentlichen Kündigung wird verzichtet.

Können die Tarife dent|Komfort und dent|Privat miteinander kombiniert werden?

Nein. Pro versicherter Person kann nur einer der beiden neuen Zahnzusatztarife abgeschlossen werden.

Welche Art der Kalkulation wurde dem Tarif zugrunde gelegt?

Die Beiträge werden nach Art der Schadenversicherung ohne Altersrückstellungen kalkuliert.

Aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person werden die Beiträge alle fünf Jahre planmäßig fortgeschrieben. Sie werden deshalb zu Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person z.B. das 16., 21., 26., 31., usw. Lebensjahr vollendet, jeweils in den dann für diese Altersstufe gültigen Beitrag für den Neuzugang umgestellt.


Allgemeine und tarifspezifische Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung

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