INOVEXX-Logo

Zahnzusatzversicherung -
für schöne und gesunde Zähne

Finden Sie jetzt den günstigsten Tarif für den besten Schutz

Beitrags-Schnellrechner

Vers.-beginn
Geburtsdatum

monatlicher Beitrag --,-- € Info

Bitte geben Sie das Geburtsdatum an.

Testergebnisse

Finanztest
AUSR. (3,7)
Ausgabe: 05/2018
Im Test: 220 Zahntarife

Informationsmaterial zum Tarif

Versicherungsbedingungen etc.

Versicherungsbedingungen

Prospekte, Flyer etc.

Häufige Fragen und Antworten

Beschreibung der Leistungen des Tarifs uni-dent|Komfort von der uniVersa

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Jedoch nicht für

  • Kieferorthopädie

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnprophylaxe

Erstattet werden Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen

  • zur Entfernung von Zahnbelägen, Zahnstein und subgingivalen Konkrementen mit Handinstrumenten, Ultraschallgeräten, Lasergeräten und Pulverstrahlgeräten (Professionelle Zahnreinigung),
  • zur Erstellung eines Mundhygienestatus und
  • zur Fissurenversiegelung.

In Rechnung gestellte Leistungen sind nur insoweit erstattungsfähige Aufwendungen, als die in Rechnung gestellten Beträge entsprechend den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) berechnet sind und die dort festgesetzten Höchstsätze nicht überschreiten.

Zahnbehandlung

Erstattet werden Aufwendungen für plastische Zahnfüllungen in der gleichen Höhe wie der Zuschuss, der von der GKV tatsächlich gezahlt wird.

In Rechnung gestellte Leistungen sind nur insoweit erstattungsfähige Aufwendungen, als die in Rechnung gestellten Beträge entsprechend den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) berechnet sind und die dort festgesetzten Höchstsätze nicht überschreiten.

Die Höhe der GKV-Vorleistung ist durch einen entsprechenden Erstattungsvermerk der GKV auf der jeweiligen Originalrechnung nachzuweisen.

Zahnersatz

Erstattet werden im Versicherungsfall Aufwendungen für im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführte Zahnersatzmaßnahmen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder vorhandenen dauerhaften Zahnersatz, für die ein Festzuschuss der GKV nach § 55 Abs. 1 SGB V tatsächlich gezahlt wird.

Zahnersatzmaßnahmen sind:

  • Kronen,
  • prothetische Versorgung,
  • Brücken und
  • implantatgetragener Zahnersatz

einschließlich

  • der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen für Material- und Laborkosten und
  • der notwendig werdenden Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur).

Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden in gleicher Höhe wie der von der GKV gezahlte Festzuschuss erstattet.

Bei ausschließlicher Inanspruchnahme der Regelversorgung erfolgt eine Erstattung zu 100%. Insgesamt ist die Erstattung unter Anrechnung des von der GKV bezahlten Betrages und anderweitiger Versicherungsleistungen auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt.

Die Höhe der GKV-Vorleistung ist durch einen entsprechenden Erstattungsvermerk der GKV auf der jeweiligen Originalrechnung nachzuweisen.

Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung sind bis zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 75 € je Kalenderjahr erstattungsfähig.

Für Zahnersatz gelten folgende Leistungshöchstsätze:

  • 300 € insgesamt für alle Maßnahmen des ersten Kalenderjahres;
  • 600 € insgesamt für alle Maßnahmen der ersten beiden Kalenderjahre;
  • 900 € insgesamt für alle Maßnahmen der ersten drei Kalenderjahre;
  • 1.200 € insgesamt für alle Maßnahmen der ersten vier Kalenderjahre.

Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die summenmäßige Begrenzung.

Werden zahnärztliche Leistungen aufgrund eines nach Vertragsabschluss eintretenden Unfalls notwendig, entfallen dafür die Leistungshöchstsätze. Die Erstattung für solche Maßnahmen wird auf die jeweiligen Leistungshöchstsätze nicht angerechnet.

Wartezeiten

Die Wartezeiten betragen acht Monate.

Die Wartezeiten entfallen, wenn die Zahnbehandlung bzw. der Zahnersatz aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Unfalles notwendig wird.

Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein ärztliches bzw. zahnärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Personen auf einem Vordruck der uniVersa Krankenversicherung a. G. vorgelegt wird.

Weitere Tarife von der uniVersa

uni-dent|Privat

Tarif mit guten Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie.
Besonderheiten des Tarifs:
Keine Gesundheitsprüfung.
Bei Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft) erhöhen sich die Erstattungssätze für Zahnersatz.

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,3) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

dent|Privat

Vorgänger-Tarif des oben beschriebenen Tarifs uni-dent|Privat. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf Unisex-Tarife wurde dieser Tarif für Neuabschlüsse geschlossen.

Leistungsbeschreibung 

Wir bieten Ihnen über 110 Tarife von den wichtigsten Gesellschaften

Unser Tipp:
Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Augenblicken den für Sie optimalen Tarif. Ihre individuellen Leistungswünsche und nur wenige Angaben zu Ihnen selbst genügen.
Übersichtlich dargestellt sehen Sie auf einen Blick, wie gut jeder unserer über 110 zu Ihnen passt und welchen monatliche Beitrag Sie zahlen müssen, wenn Sie sich in diesem Tarif versichern möchten.

INOVEXX.DE    I    PFLEGETAGEGELD-VERGLEICH    I    BLOG    I    KONTAKT    I    DATENSCHUTZ    I    IMPRESSUM