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Zahnzusatzversicherung -
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FAQs - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen zum Tarif uni-dent|Privat von der uniVersa

Sieht der Tarif Leistungen für Zahnersatz vor?

Ja. Für Zahnersatz (Prothesen, Kronen, Brücken, orale Implantate, implantatgetragener Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschienen) werden 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Bei einer Regelversorgung sind zusammen mit der Leistung der GKV 100% des Rechnungsbetrages erstattungsfähig.

Materialkosten für Zahnersatz werden zu 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z. B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) erstattet.

Sieht der Tarif Leistungen für Implantate vor?

Ja. Es werden 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

Sieht der Tarif Leistungen für Inlays vor?

Ja. Es werden 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

Sieht der Tarif Leistungen für Zahnbehandlung vor?

Ja. Für allgemeine Zahnbehandlungen, wie allgemeine konservierende und chirurgische zahnärztliche Leistungen oder die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut, wird geleistet. Erstattet werden 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inklusive GKVLeistung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Darüber hinaus sind Leistungen für professionelle Zahnreinigung und für Zahnprophylaxe, wie Versiegelung, Erstellen eines Mundhygienestatus, Fluoridierung, etc. zu 100% bis max. 75 € je Kalenderjahr erstattungsfähig. Der Betrag erhöht sich einmalig um weitere 75 € im 1. Versicherungsjahr, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird.

Sieht der Tarif Leistungen für Wurzelund Parodontosebehandlungen vor?

Ja. Der Tarif dent|Privat leistet auch für Behandlungen von Wurzelerkrankungen und bei Erkrankungen des Parodontiums.

Sieht der Tarif Leistungen für Kieferorthopädie vor?

Ja. Es werden 80% bis zu 600 € je behandelten Kiefer für Kinder bis 18 Jahre erstattet, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 1-2). Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV (KIG 3-5) werden die Kosten der sog. Mehrkostenvereinbarung zu 80% des Rechnungsbetrages bis 600 € je behandeltem Kiefer erstattet.

Sieht der Tarif Leistungen für Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen) vor?

Ja. Zahnärztliche und zahntechnische Leistungen für Knirscherschienen sind mit 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattungsfähig, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

In welchem Umfang erstattet der Tarif prophylaktische zahnärztliche Leistungen?

Zahnprophylaxe / professionelle Zahnreinigung (PZR) wird bis 75 € p.a. erstattet. Zusätzlich erhält der Kunde einen Vorsorgegutschein für Zahnprophylaxe / PZR über 75 € im 1. Versicherungsjahr, ohne Anrechnung auf Summenbegrenzung, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird.

Ist bei einer Implantatversorgung ein notwendiger Knochenaufbau mitversichert?

Ja. 80% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85% bzw. 90%) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

Ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?

Nein. Nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung für diese Behandlung nicht leistet, ist bei Inlays, Zahnersatz sowie Zahnund Kieferregulierung vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.

Gibt es Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?

Ja. Der Leistungsanspruch errechnet sich aus einem erstattungsfähigen Betrag von:

750 € für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahres
1.500 € für alle Maßnahmen des 1.-2. Kalenderjahres
2.250 € für alle Maßnahmen des 1.-3. Kalenderjahres
3.000 € für alle Maßnahmen des 1.-4. Kalenderjahres

Ab dem 5. Kalenderjahr gibt es keine Begrenzung mehr. Die Begrenzungen entfallen, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Ist eine Erstattung auch ohne Vorleistung der GKV möglich?

Ja. Bei Zahnprophylaxe und bei Zahnreinigung.

Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird bei Zahnersatzmaßnahmen (z.B. bei Implantaten) ein pauschaler Betrag von 40%, bei Zahnbehandlung, Inlays, Onlays und Funktionsanalytik ein pauschaler Betrag von 20% als GKV-Vorleistung angerechnet. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

Erstattet der Tarif mindestens bis zum Höchstsatz der GOZ?

Ja. Die Leistungen sind in soweit erstattungsfähig solange sie die Höchstsätze der GOZ/GOÄ nicht überschreiten.

Wie lange ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.

Versicherbarer Personenkreis?

Der Tarif kann von Personen abgeschlossen werden, die in einer deutschen GKV krankenversichert sind.

Der Tarif kann von Personen abgeschlossen werden, die in einer deutschen GKV krankenversichert sind.

Ja. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei einem Träger der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Sieht der Tarif eine Gesundheitsprüfung vor?

Nein. Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.

Sieht der Tarif Wartezeiten vor?

Ja. Es bestehen grundsätzlich die bedingungsgemäßen Wartezeiten (8 Monate).

Ausnahme: Für die Extra-Leistung in Höhe von 75,- € für professionelle Zahnreinigung und/oder Zahnprophylaxe entfallen im Tarif dent|Privat die Wartezeiten, wenn innerhalb des ersten Versicherungsjahres zusammen mit der ersten Rechnung über professionelle Zahnreinigung und/oder Zahnprophylaxe ein vom Zahnarzt ausgestellter aktueller Zahnstatus eingereicht wird.

Kann ein Wartezeiterlass beantragt werden?

Ja. Durch die Vorlage unserer „Zusätzlichen Erklärung zur Prüfung von Tarifen mit Zahnleistungen“ (ZUB) – DR.-Nr. 315-845 – kann ein Wartezeiterlass beantragt werden. Die Kosten für die Untersuchung trägt der Antragsteller.

Wie lange besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland?

Während eines Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung bis zu drei Monate Versicherungsschutz (siehe auch AVB §1(4.1)).

Verzichtet die uniVersa auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja. Auf das Recht zur ordentlichen Kündigung wird verzichtet.

Können die Tarife dent|Komfort und dent|Privat miteinander kombiniert werden?

Nein. Pro versicherter Person kann nur einer der beiden neuen Zahnzusatztarife abgeschlossen werden.

Welche Art der Kalkulation wurde dem Tarif zugrunde gelegt?

Die Beiträge werden nach Art der Schadenversicherung ohne Altersrückstellungen kalkuliert.

Aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person werden die Beiträge alle fünf Jahre planmäßig fortgeschrieben. Sie werden deshalb zu Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person z.B. das 16., 21., 26., 31., usw. Lebensjahr vollendet, jeweils in den dann für diese Altersstufe gültigen Beitrag für den Neuzugang umgestellt.


Allgemeine und tarifspezifische Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen zur Zahnzusatzversicherung

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