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Zahnzusatzversicherung -
für schöne und gesunde Zähne

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Beschreibung der Leistungen des Tarifs 08/15 von der Württembergische

Dieser Tarif erstattet Kos­ten im Bereich

Jedoch nicht für

  • Zahnprophylaxe
  • Zahnbehandlung
  • Kieferorthopädie

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnersatz

Aufwendungen für Zahnersatz bei einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Heilbehandlung im Rahmen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz. Als Zahnersatz gelten Einlagefüllungen (Inlays), Kronen und Brücken, Implantate, Prothesen, Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit Zahnersatz in Zusammenhang stehenden Behandlungen und Maßnahmen und angemessenen Material- und Laborkosten.

Erstattet werden in 50% zusammen mit den Leistungen des Sozialversicherungsträgers oder eines anderen privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

Bei Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand (Rechnungsbetrag) von mindestens 1.500 € ist rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit einzureichen.

Der Versicherer erstattet die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans und verpflichtet sich, diesen unverzüglich zu prüfen und über die zu erwartende Versicherungsleistung Auskunft zu geben. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Heil- und Kostenplans halbiert sich der Erstattungssatz.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz sind begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens:

  • 1.000 € in den ersten 12 Monaten,
  • 2.000 € in den ersten 24 Monaten,
  • 3.000 € in den ersten 36 Monaten und
  • 4.000 € in den ersten 48 Monaten

ab Versicherungsbeginn des Tarifs.

Diese Regelung gilt nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Schädigungen der Zähne (z.B. Zahnfrakturen), die durch Nahrungsaufnahme verursacht werden, gelten nicht als Unfall.

Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt 8 Monate.

Weitere Tarife von der Württembergische

ZBU + ZGU70 + BZGU20

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Keine Kostenerstattung für Kieferorthopädie.
Besonderheiten des Tarifs:
Wartezeit-Verzicht bei Kombination von mindestens zwei Zahntarifen.
Kosten für Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose werden erstattet.
Kosten für Sehhilfen werden erstattet.

Leistungsbeschreibung 

ZGU70 + BZGU20

Guter Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnersatz, guten Leistungen für Zahnprophylaxe und einfachen Leistungen für Kunststofffüllungen.
Keine Kostenerstattung für andere Zahnbehandlungen oder Kieferorthopädie.
Besonderheit des Tarifs:
Wartezeit-Verzicht bei Kombination von mindestens zwei Zahntarifen.
Kosten für Sehhilfen werden erstattet.

Leistungsbeschreibung 

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