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Zahnzusatzversicherung -
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Testergebnisse

Finanztest
GUT (1,9)
Ausgabe: 05/2018
Im Test: 220 Zahntarife

Informationsmaterial zum Tarif

Beschreibung der Leistungen des Tarifs Exklusiv (Z80) + ZPro von der INTER

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Es gibt

  • keine Wartezeiten

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnprophylaxe

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe im tariflichen Umfang.

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung einmal im Kalenderjahr.

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende prophylaktische bzw. konservierende Leistungen:

  • Erstellung eines Mundhygienestatus und Unterweisung zur Vorbeugung,
  • Kontrolle des Übungserfolgs,
  • lokale Fluoridierung,
  • Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen.

Zahnbehandlung

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnbehandlung im tariflichen Umfang.

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende konservierende, chirurgische und parodontologische Leistungen einschließlich der zugehörigen Material- und Laborkosten, soweit sie der Zahnarzt nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung erbringen kann:

  • plastische Füllungen,
  • Wurzelbehandlungen (Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion),
  • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums (GOZ-Ziffern 4000-4150) und
  • Eingliedern von Aufbissbehelfen und Schienen (GOZ-Ziffern 7000-7060).
    Hierzu gehören auch die damit in Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen.

Zahnersatz

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz einschließlich Implantaten im tariflichen Umfang.

Sofern die GKV keine Leistungen erbringt, werden bei Einlagefüllungen (Inlays) 20% und bei sonstigem Zahnersatz 40% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV von den tariflichen Leistungen abgezogen. Bei Implantaten erfolgt kein Abzug, auch wenn die GKV keine Leistungen erbringt.

Regelversorgung

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz, sofern

  • es sich um eine Regelversorgung handelt und die Rechnung keine nach der GOZ berechneten Vergütungsanteile enthält und
  • die versicherte Person für die letzten zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (z.B. durch Führen eines Bonusheftes) nachweisen kann.

Der Erstattungssatz reduziert sich auf 95%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 85%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

Gleichartige oder andersartige Versorgung

Zu 80% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Zahnersatz, sofern

  • es sich um eine gleich- oder andersartige Versorgung handelt und/oder die Rechnung nach der GOZ berechnete Vergütungsanteile enthält und
  • die versicherte Person für die letzten zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (z.B. durch Führen eines Bonusheftes) nachweisen kann.

Der Erstattungssatz reduziert sich auf 75%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 65%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

Zu den Aufwendungen für Zahnersatz gehören

  • zahnärztliches Honorar sowie
  • Material- und Laborkosten

für prothetische Leistungen (z.B. Prothesen, Brücken, Suprakonstruktionen) einschließlich Kronen/Teilkronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Aufbaufüllungen und Provisorien. Hierzu gehören auch die in Verbindung mit vorgenannten Leistungen stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen.

Die Aufwendungen für Keramikverblendungen sind bis einschließlich Zahn acht erstattungsfähig.

Implantate

Zu 80% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für implantologische Leistungen, sofern die versicherte Person für die letzten zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (z.B. durch Führen eines Bonusheftes) nachweisen kann.

Der Erstattungssatz reduziert sich auf 75%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 65%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

Die Aufwendungen für implantologische Leistungen umfassen

  • zahnärztliches Honorar sowie
  • Material- und Laborkosten

für die Diagnostik (Beratung, Vor- und Nachuntersuchungen, implantatbezogene Analyse und Röntgenaufnahmen einschließlich dentaler Volumentomographie (DVT)), die lokale Anästhesie, das Einbringen des Implantats, die damit im Zusammenhang stehenden knochenaufbauenden Maßnahmen sowie das Freilegen des Implantats.

Inlays

Zu 80% erstattungsfähig sind Aufwendungen für Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich Material- und Laborkosten.

Kieferorthopädie

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Kieferorthopädie im tariflichen Umfang.

Mit Vorleistung der GKV

Zu 60% erstattungsfähig sind die nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die aufgrund von Mehrkostenvereinbarungen bei den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung.

Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne.

Ohne Vorleistung der GKV

Zu 60% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für medizinisch notwendige kieferorthopädische Leistungen, für die die GKV aufgrund fehlender Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Einstufung in KIG 2) keinen Leistungsanspruch anerkannt hat.

Voraussetzung ist, dass die kieferorthopädische Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat.

Sonstige Leistungen

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im tariflichen Umfang.

Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung außerhalb der Leistungspflicht der GKV bis zu einem Erstattungsbetrag von 250 € pro Kalenderjahr.

Hierzu zählen Aufwendungen für

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf),
  • Vollnarkose,
  • Lachgas-Sedierung,
  • Akupunktur und
  • Hypnose.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden für jede versicherte Person in den ersten 36 Monaten ab Versicherungsbeginn in einer Krankheitskostenversicherung bei der INTER mit Leistungen für zahnärztliche Behandlung begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von insgesamt höchstens

  • 750 € für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Sonstige Leistungen und
    750 € für Zahnersatz und Kieferorthopädie
    innerhalb der ersten 12 Monate,
  • 1.500 € für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Sonstige Leistungen und
    1.500 € für Zahnersatz und Kieferorthopädie
    innerhalb der ersten 24 Monate,
  • 3.000 € für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung und Sonstige Leistungen und
    3.000 € für Zahnersatz und Kieferorthopädie
    innerhalb der ersten 36 Monate.

Die vorstehenden Begrenzungen der Erstattungsbeträge entfallen, wenn der Versicherungsfall nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für zahnärztliche bzw. ärztliche Leistungen bis zu den in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegten Höchstsätzen.

Weitere Tarife von der INTER

Premium (Z90) + ZPro

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung und guten Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,4) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

Basis (Z70) + ZPro

Einsteiger-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung, jedoch sehr eingeschränkten Leistungen für Zahnersatz. Keine Kostenerstattung für Kieferorthopädie.

Getestet von Finanztest mit der Endnote BEFR. (3,3) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

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