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Testergebnisse

Finanztest
GUT (2,2)
Ausgabe: 05/2018
Im Test: 220 Zahntarife

Informationsmaterial zum Tarif

Versicherungsbedingungen etc.

Bedingungsheft

Prospekte, Flyer etc.

Fragen und Antworten

Beschreibung der Leistungen des Tarifs DentalPro Z50/90 von der ARAG

Dieser Tarif erstattet Kos­ten in den Bereichen

Einschränkungen be­stehen in Form von

Zahnprophylaxe

Es werden in tariflichem Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Zahnprophylaxe ersetzt.

Als Aufwendungen für Zahnprophylaxe gelten die Gebühren für prophylaktische Leistungen nach den Nummern 100 bis 102 (Beratung zur Verhütung von Karies und Parodontose) und 200 (Kariesvorsorge) der GOZ, jedoch ab dem vollendeten 21. Lebensjahr nur noch einmal pro Kalenderjahr.

Erstattet werden 50% der Aufwendungen. Einschließlich der Vorleistung der GKV dürfen für die Rechnungspositionen, für die vorgeleistet wurde, 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.

Die Behandlung muss im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen. Privatärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn die medizinisch notwendige Behandlung nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann.

Zahnbehandlung

Es werden in tariflichem Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Zahnbehandlung ersetzt; dazu zählen auch Aufwendungen für den Heil- und Kostenplan.

Als Aufwendungen für Zahnbehandlung gelten die Gebühren für

  • allgemeine zahnärztliche Leistungen, soweit sie nicht in Zusammenhang mit Aufwendungen für Zahnersatz und/oder Kieferorthopädie stehen,
  • konservierende Leistungen (z. B. Füllungen und Wurzelbehandlungen), nicht jedoch für Inlays und Kronen,
  • chirurgische Leistungen (z. B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Excisionen, Osteotomien und Sequestrotomien),
  • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums,
  • zahnärztliche Röntgendiagnostik,
  • Leistungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen,
  • die zu den Leistungen gemäß 1a) bis 1g) gehörigen Material- und Laborkosten.

Erstattet werden 50% der Aufwendungen. Einschließlich der Vorleistung der GKV dürfen für die Rechnungspositionen, für die vorgeleistet wurde, 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.

Die Behandlung muss im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen. Privatärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn die medizinisch notwendige Behandlung nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann.

Zahnersatz

Es werden in tariflichem Umfang die Aufwendungen für medizinisch Zahnersatz ersetzt; dazu zählen auch Aufwendungen für den Heil- und Kostenplan.

Als Aufwendungen für Zahnersatz gelten die Gebühren für

  • Kronen, Teleskopkronen, Inlays und Onlays,
  • prothetische Leistungen (wie Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen und deren Reparatur),
  • implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gebissfunktionsprüfung),
  • die zu den vorgenannten Leistungen gehörigen Material- und Laborkosten und die damit in Zusammenhang stehenden Behandlungskosten.

Erstattet werden 50% der Aufwendungen. Einschließlich der Vorleistung der GKV dürfen für die Rechnungspositionen, für die vorgeleistet wurde, 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.

Die Behandlung muss im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen. Privatärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn die medizinisch notwendige Behandlung nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann.

Kieferorthopädie

Es werden in tariflichem Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Kieferorthopädie ersetzt; dazu zählen auch Aufwendungen für den Heil- und Kostenplan.

Als Aufwendungen für Kieferorthopädie gelten die Gebühren für die Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen einschließlich der zugehörigen Material- und Laborkosten.

Erstattet werden 50% der Aufwendungen. Einschließlich der Vorleistung der GKV dürfen für die Rechnungspositionen, für die vorgeleistet wurde, 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden.

Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung der Zahn- und Kieferfehlstellungen je nach Schwere in sog. Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5). Bei Einstufung in eine der KIG-Gruppen 3, 4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV; in diesen Fällen erfolgt keine Leistung aus Tarif Z50/90. Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der GKV – z.B. bei Einstufungen in KIG 2 oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres – werden die Aufwendungen mit dem tariflichen Satz erstattet.

Die Behandlung muss im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen. Privatärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn die medizinisch notwendige Behandlung nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann.

Erstattungs­höchst­grenzen & Leis­tungs­be­schrän­kun­gen

Lediglich im 1. Jahr ab Versicherungsbeginn ist die Leistung des Versicherers auf 310 € und im 2. Jahr auf 620 € begrenzt.

Diese Höchstbeträge entfallen für erstattungsfähige Aufwendungen, die auf einen nach Versicherungsbeginn eintretenden Unfall zurückzuführen sind.

Wartezeiten

Die Wartezeiten für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung betragen drei Monate.
Die Wartezeiten für Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen acht Monate.

Bei Unfällen entfallen die Wartezeiten.

Unterziehen sich die zu versichernden Personen auf ihre Kosten einer ärztlichen Untersuchung, so können bei entsprechendem Untersuchungsergebnis alle Wartezeiten erlassen werden.

Weitere Tarife von der ARAG

DentalPro Z100

Top-Tarif mit guten Leistungen für Zahnersatz und sehr guten Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie.
Besonderheit des Tarifs:
Höchstgrenze für die Erstattung nur in den ersten beiden Jahren, danach unbegrenzt.

Getestet von Finanztest mit der Endnote GUT (1,6) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

DentalPro Z90Bonus

Top-Tarif mit sehr guten Leistungen für Zahnersatz und Zahnprophylaxe und guten Leistungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.

Getestet von Finanztest mit der Endnote SEHR GUT (1,4) - Ausgabe 05/2018, im Test 220 Zahntarife

Leistungsbeschreibung 

Wir bieten Ihnen über 110 Tarife von den wichtigsten Gesellschaften

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